Darum gehört der Eigenmietwert abgeschafft!


    Kolumne


    Franz Grüter

    Über die Abschaffung des Eigenmietwertes wird bereits seit Jahren in Bundesbern und der ganzen Schweiz diskutiert. Der Stand heute ist, dass fixfertige Vorschläge von zwei Kommissionen im Bundesparlament auf dem Tisch liegen. Die Stossrichtung ist ausgewogen und fair. Und der Tenor ist auch klar, es muss etwas geändert werden. Der Eigenmietwert muss abgeschafft werden!

    Das Paradoxe am Eigenmietwert ist, dass in mehrfacher Hinsicht eine Diskriminierung der Hauseigentümer stattfindet. Sparsame Menschen werden wegen ihres bescheidenen und vorsorglichen Lebensstils benachteiligt. Gerade ältere Menschen, die ihr ganzes Leben lang gespart haben, um dereinst kostenlos wohnen zu können, sind im Nachteil. Meist leben sie von einer bescheidenen Rente, wenn nicht sogar nur von ihrer AHV. Diese Wohneigentümer, die die Hypothek oder grosse Teile davon abbezahlt haben, werden mit dem jetzigen System zusätzlich besteuert.

    Das Grundproblem liegt darin, dass den Eigentümern ein fiktives Einkommen für das Bewohnen der eigenen vier Wände verrechnet wird, welches sie aufgrund dieses Eigenmietwertes versteuern müssen. Kommt zudem die zuständige Behörde zum Schluss, dass der Wert der Immobilie gestiegen sei, wird der Eigenmietwert angehoben und die Belastung für das selbstbewohnte Eigentum steigt weiter.

    Das System führt also dazu, dass Hypothekarschulden kaum getilgt werden. Stattdessen werden Neuanschaffungen und Renovationsarbeiten grosszügig über weitere Aufstockungen der Hypothekarschuld bezahlt. Ein fatales System, das zu immer mehr Verschuldung statt zur Sparsamkeit führt. Aus diesem Grund gehört der Eigenmietwert abgeschafft! Diese Regelung würde den Sparsamen und Bescheidenen zu Gute kommen. Zweitwohnungsbesitzer und gut Begüterte mit Anlageimmobilien würden von der Abschaffung im vorliegenden Vorschlag ausgeschlossen.

    Das neue Modell, das von den zwei Kommissionen portiert wird, erleichtert und entlastet die neuen Hauskäufer, die zum ersten Mal ein Wohneigentum kaufen und lässt einen fliessenden Übergang ins neue System zu. In den ersten zehn Jahren kann der Käufer die Hypothekarzinsen bei den Steuern abziehen. Das ist eine ausgewogene Lösung. Renovationen, welche das Wohneigentum betreffen können dafür neu nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Hierbei ist jedoch die Renovation im energetischen Bereich nicht betroffen. Hier wird auf die aktuellen Forderungen der Gesellschaft eingegangen, dass Energieeffizienz gefördert wird. Es wird hierbei nach pragmatischen und unbürokratischen Massnahmen gesucht und gleichzeitig etwas für unsere Umwelt und die Zukunft unserer Kinder getan.

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